AGB
Geschäftsbedingungen der RoDwY AG
Geltungsbereich
Verkauf und Lieferungen erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschließlichen Bedingungen der RoDwY AG (nachstehend AGB); entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, RoDwY hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn RoDwY in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Vertragsschluss
Ein Vertrag mit RoDwY entsteht durch eine schriftliche Bestellung. Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Annahme durch RoDwY wirksam.
Angebot
Die Angebote der RoDwY sind freibleibend ab Lager. Die genannten Preise haben erst nach Zustellung einer Auftragsbestätigung der RoDwY Verbindlichkeit.
Lieferung
Mit Entgegennahme der Bestellung und Versenden der Auftragsbestätigung verpflichtet sich RoDwY zur Erbringung und der Vertragspartner zur Abnahme der Leistung. Im Falle einer Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Vertragspartner, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, RoDwY mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Spezialanfertigungen für den Vertragspartner können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von RoDwY nicht mehr annulliert werden.
Ist RoDwY aufgrund von Fabrikationsfehlern, Fehlern im Stoff oder unzureichender Stoffmenge nicht in der Lage, die bestellte Menge zu liefern, so ist RoDwY berechtigt, entsprechende Mindermengen zu liefern.
Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen oder unverschuldeter Betriebsstörungen werden die Abnahme- und Liefertermine automatisch um die Dauer der Behinderung verlängert. Können Liefertermine nicht eingehalten werden, so ist dem Vertragspartner der Grund und die Dauer der voraussichtlichen Verzögerung mitzuteilen.
Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt, RoDwY schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen für die Lieferung zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern er bei der Nachfristsetzung zugleich angedroht hat, er werde nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehnen.
Weitergehende Ansprüche wegen verspäteter oder Nichtlieferung werden wegbedungen.
Preise
Die Preise der Produkte verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) bzw. Euro (EUR) exklusive Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie z.B. Verpackungs-, Versand-, Fracht- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlung
Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, sofort rein netto zur Zahlung fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält sich RoDwY das Recht vor, die Ware auf Kosten des Vertragspartners im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sämtliche von der RoDwY gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RoDwY. Der Vertragspartner ist jedoch ermächtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräussern.
Der Vertragspartner kann RoDwY nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.
Zahlungsverzug
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, behält sich RoDwY das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. RoDwY belastet nach Ablauf des Zahlungstermins Verzugszinsen in Höhe von 8%. Eine Mahnung ist hierfür nicht erforderlich.
Darüber hinaus hat der Vertragspartner im Falle des Zahlungsverzuges der RoDwY sämtliche Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Anwalts zu erstatten.
RoDwY behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners eine genaue Aufstellung über die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu verlangen. RoDwY ist ferner berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners dessen Befugnis zur Veräusserung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
Übergang von Nutzen und Gefahren
Mit der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei Abholung durch den Kunden oder dessen Beauftragte geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren auf den Kunden über.
Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, Lieferungen sofort nach Erhalt auf Übereinstimmung und Vollständigkeit zu prüfen. Allfällige Unregelmässigkeiten oder Transportschäden gleich welcher Art, müssen auf den Lieferpapieren der Spedition vermerkt bzw. bei Postlieferungen sofort der zuständigen Poststelle gemeldet werden.
Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Ware sind RoDwY oder dem Agenten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung muss RoDwY spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware zugehen. Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die gelieferte Ware vom Vertragspartner verändert worden ist.
Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Farbe, Schnitt, Gewicht und Design berechtigen bei Lieferung vertragskonformer Ware nicht zur Mängelrüge.
Für verdeckte Mängel gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann RoDwY bei berechtigten Beanstandungen ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- durch Ersatz der mangelhaften Ware
- durch einen dem Minderwert entsprechenden PreisnachlassWandlung und Minderung seitens des Käufers sowie weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Weitergehende Rechtsansprüche als die vorgenannten gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von der RoDwY gelieferten Waren ergeben.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand
Alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von RoDwY.
Der Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Streitigkeiten ist am Sitz der RoDwY.
Unwirksame Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne der obigen Vertragsbestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der ungültigen Bestimmung verfolgt worden ist, am nächsten kommt.
Dezember 2006



